Hier finden Sie die aktuellsten Mitteilungen und Publikationen. Ältere Publikationen finden Sie im Archiv.
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Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien
Mitteilung vomDie Kantonspolizei Solothurn hat das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) per 26. August 2026 aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung «Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 30. Juli 2026 wird widerrufen. Das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) wird per 26. August 2026,12:00 Uhr, aufgehoben.
Zur Beachtung:
Es gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026.
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Sperrgutabfuhr vom 2. September 2026
Mitteilung vomAufgrund von Unklarheiten betreffend der Sperrgutabfuhr vom 2. September 2026 teilen wir Ihnen mit, dass diese stattfinden wird.
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Dorfzeitung Ausgabe September
Mitteilung vomDie Ausgabe September 2026 ist erschienen. Die Online-Ausgabe finden Sie HIER
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Einladung Eröffnungsapero Projekt Haugraben-Binnbach
Mitteilung vomDie Umweltkommission Witterswil lädt die interessierte Bevölkerung, alle Gönnerinnen und Gönner, Projektbeteiligte sowie weitere Naturinteressierte herzlich zur offiziellen Projektpräsentation und Einweihung ein.
Die weiteren Informationen finden Sie im Flyer.
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Aktuelle Baugesuche
Mitteilung vomWochenblatt vom 20.08.2026
Die öffentliche Planauflage erfolgt digital über den kantonalen Onlineschalter "my.so.ch" über "Umwelt und Bauen" / "Bauvorhaben - öffentliche Planauflage". Für den Zugang wird eine SwissID mit der Stufe 0 (selbstdeklarierte Identität) benötigt. Alternativ können die Unterlagen während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung digital eingesehen werden.
Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel per Post an die Gemeinde Witterswil, Bättwilerstrasse 23, 4108 Witterswil, einzureichen.
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Anpassungen bei den Briefeinwürfen in Witterswil
Mitteilung vomDie Post nimmt in Witterswil eine Anpassung bei den Briefeinwürfen vor.
Der Briefeinwurf am Weisskirchweg 6 wird aufgrund seines Zustands ersetzt.
Gleichzeitig wird der Briefeinwurf am Sonnenrain 13 aufgehoben. Der Grund dafür ist das sehr geringe Sendungsaufkommen von durchschnittlich nur 1 bis 3 Briefen pro Tag.
Auch nach dieser Anpassung stehen der Bevölkerung von Witterswil weiterhin vier Briefeinwürfe im Gemeindegebiet zur Verfügung.
Die Arbeiten sind für die Kalenderwoche 36 (31.08 – 04.09) vorgesehen. Während der Arbeiten kann es zu kurzen Einschränkungen bei der Nutzung des Briefeinwurfs am Weisskirchweg 6 kommen.
Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.
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Gemeinde-News App
Mitteilung vomDer Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. August 2026 beschlossen, dass auch Witterswil künftig die Gemeinde-News-App nutzen wird. Damit bleiben Sie jederzeit auf dem Laufenden und erfahren direkt auf Ihrem Smartphone oder Tablet, was aktuell in unserer Gemeinde passiert.
Wie Sie die App herunterladen und einrichten können, erfahren Sie in den Dateien.
Wir freuen uns, Sie künftig auch digital schnell und unkompliziert mit aktuellen Informationen aus Witterswil zu erreichen!
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Gemeinderatsbeschlüsse von der Sitzung vom 13.07.2026
Mitteilung vomAb sofort sind die Beschlüsse von der Sitzung vom 13.07.2026 online. Sie finden Sie hier.
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Information zum Waldbesuch: Erhöhte Vorsicht aufgrund der Trockenheit
Mitteilung vomDie anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen setzen dem Wald stark zu. Viele Bäume zeigen bereits deutliche Trockenheitsschäden und werfen mitten im Sommer ihr Laub ab. Andere Bäume sind bereits am Absterben. Gleichzeitig kann es derzeit auch bei äusserlich gesund wirkenden Bäumen zu unvorhersehbaren Astabbrüchen kommen. Dadurch ist ein Waldbesuch aktuell mit einem höheren Risiko verbunden als gewohnt.
Der Wald ist ein Naturraum, in dem ein gewisses Risiko immer besteht. Aufgrund der aussergewöhnlichen Situation ist derzeit jedoch besondere Vorsicht geboten.
Wir empfehlen:
- Sich vor dem Waldbesuch der erhöhten Gefährdung bewusst zu sein.
- Nicht unter Bäumen zu verweilen.
- Mit offenen Augen und Ohren durch den Wald zu gehen.
- Auffällige Gefahrensituationen entlang von Siedlungen, Verkehrswegen oder offiziellen Erholungseinrichtungen dem zuständigen Forstbetrieb zu melden.
An verschiedenen Waldeingängen weisen Hinweistafeln auf die aktuelle Gefährdungssituation hin. Wir bitten die Bevölkerung, diese Hinweise zu beachten und den Wald in der aktuellen Situation mit erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht zu betreten.
Die anhaltende Trockenheit führt zudem zu einer erhöhten Waldbrandgefahr. Bereits ein kleiner Funke kann unter den aktuellen Bedingungen einen Brand auslösen. Bitte beachten Sie deshalb die aktuell geltende Waldbrandgefahrenstufe sowie allfällige Feuerverbote der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn und halten Sie sich an die Anordnungen der Behörden.
Für Auskünfte sowie Meldungen von Gefahrensituationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Revierförster,
Tim Oberkirch und Samuel Scheibler

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Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot Kanton Solothurn vom 30.07.2026
Mitteilung vomDer Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Es ist absolut verboten, irgendwo im Freien Feuer zu entfachen. Zigaretten und Raucherwaren dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden.
Die anhaltend hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge haben die akute Trockenheit im Kanton Solothurn verschärft. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» angestiegen. Im Rahmen der regelmässig durchgeführten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Was gilt für das Siedlungsgebiet? (30.07.2026)
Das Entfachen von Feuer, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem gesamten Kantonsgebiet und damit auch im Siedlungsraum verboten.
Feuern oder Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist unter vorsichtigem Einsatz im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
- Lassen Sie einen Gas- oder Elektrogrill nie unbeaufsichtigt
- Halten Sie beim Feuern oder Grillieren genügend Abstand zu Hecken, Sträuchern und anderen brennbaren Materialien
- Stellen Sie geeignete Löschmittel wie einen Feuerlöscher, Wassereimer oder eine Löschdecke bereit
- Löschen Sie ein entfachtes Feuer mit viel Wasser
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich über den Notruf 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürger das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung.
Waldbrand Hotline
Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr
032 627 61 61 / kav@vd.so.ch
Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden mit Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 200.- geahndet. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Straftatbestände.Dateien