Mutation im Gemeinderat (Ersatz)/Nachnomination und stille Wahl
Zu Beginn der Amtsperiode 2025-2029 blieb der Sitz als Ersatzgemeinderat FDP vakant. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern, innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.
Gemäss Wahlvorschlag der Parteivertretung FDP, eingegangen am 25. August 2025, wird für den Rest der Amtsperiode 2025-2029 per 8. September 2025 als Ersatzmitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Witterswil als gewählt erklärt:
Hagenbuch Andreas, 1992, Rechtsanwalt, Marchbachstrasse 28.
Diese Mitteilung wird vom 9.9. - 12.9.2025 im Schaukasten der Gemeindeverwaltung publiziert.