Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot Kanton Solothurn vom 30.07.2026

Mitteilung vom

Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Es ist absolut verboten, irgendwo im Freien Feuer zu entfachen. Zigaretten und Raucherwaren dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden.

Die anhaltend hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge haben die akute Trockenheit im Kanton Solothurn verschärft. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» angestiegen. Im Rahmen der regelmässig durchgeführten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Was gilt für das Siedlungsgebiet? (30.07.2026)

Das Entfachen von Feuer, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem gesamten Kantonsgebiet und damit auch im Siedlungsraum verboten.

Feuern oder Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist unter vorsichtigem Einsatz im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:

  • Lassen Sie einen Gas- oder Elektrogrill nie unbeaufsichtigt
  • Halten Sie beim Feuern oder Grillieren genügend Abstand zu Hecken, Sträuchern und anderen brennbaren Materialien
  • Stellen Sie geeignete Löschmittel wie einen Feuerlöscher, Wassereimer oder eine Löschdecke bereit
  • Löschen Sie ein entfachtes Feuer mit viel Wasser

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich über den Notruf 118 die Feuerwehr alarmiert werden.

Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürger das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung. 

Waldbrand Hotline

Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr
032 627 61 61 / kav@vd.so.ch


Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden mit Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 200.- geahndet. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Straftatbestände.